Auch 2021 sind viele Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich stark betroffen. Ziel der Bundesregierung ist es, möglichst vielen einen wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen. Deshalb sind die Überbrückungshilfen neu verlängert worden und die Insolvenzantragflicht ist derzeit bis zum 30. April ausgesetzt. Die Antragstellung ist vereinfacht und im Umfang deutlich ausgeweitet worden. Dazu zählt nun auch ein Digitalisierungszuschuss für Unternehmen in Höhe von 20.000 Euro.

Bisher wurden in den Überbrückungshilfen des Bundes ausschließlich Fixkosten wie Miete, Leasing- und Personalkosten erstattet. Mit der Überbrückungshilfe III sind nun auch Investitionen in Digitalisierungsprojekte und in E-Commerce-Dienstleistungen einmalig mit bis zu 20.000 € förder- bzw. erstattungsfähig. Darüber hinaus sind Marketing- und Werbekosten maximal in der Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019 förderungsfähig.

Die Förderrichtlinie für den Digitalisierungszuschuss ist nicht klar und umfänglich definiert. Daher muss die Antragstellung über eine*n Steuerberater*in, eine*n Wirtschaftsprüfer*in, eine*n Rechtsanwalt*in über eine*n vereidigte*n Buchprüfer*in gestellt werden. Die Kosten hierfür werden bezuschusst.

Das wären z .B. Investitionen in:

  • Websiteupdates und Relaunches
  • Erstellung von Online-Shops
  • Erarbeitung digitaler Verkaufsförderungstools
  • Erstellung digitaler Marketing-Strategien zur Ansprache neuer Zielgruppen oder Reaktivierung bestehenden Kundengruppen
  • Beratungs- und Umsetzungsleistungen einer digitalen Marketing-Agentur
  • Einführung von Software zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen
  • Lizenzgebühren für Software und Hardware

Überbrückungshilfe III im Überblick

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben folgende Neuerungen für coronabedingte Überbrückungshilfen bekanntgegeben:

  1. Bei Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent werden Fixkostenzuschüsse zwischen November 2020 und Juni 2021 gezahlt. Maßgeblich für den Vergleich ist der jeweilige Referenzmonat im Jahr 2019. Unternehmen die November- oder Dezemberhilfe erhalten, sind für diese Monate nicht antragsberechtigt.
  2. Es sind Unternehmen auch antragsberechtigt, wenn sie keine Corona-Soforthilfe oder die erste und zweite Phase der Corona-Überbrückungshilfe beantragt haben. Liquide betriebliche Mittel müssen nicht aufgebraucht sein, um einen Antrag stellen zu können.
  3. Größere Unternehmen mit bis zu 750 Millionen Euro Jahresumsatz, aber auch alle gemeinnützigen Unternehmen und Organisationen aller Branchen, haben nun auch Anspruch.
  4. Zahlungen innerhalb einen Unternehmensverbundes sind nicht förderfähig.
  5. Der Förderhöchstbetrag pro Monat steigt von bisher 50.000 Euro auf 1,5 Millionen Euro (In Vorbereitung ist eine Erhöhung auf 3 Millionen Euro für Verbundunternehmen).
  6. Es sind nun mehr Fixkosten erstattungsfähig, darunter auch IT-Dienstleister oder Zahlung an die Künstlersoziallkasse.
  7. Auch die Umsetzung von Hygienekonzepten (auch rückwirkend bis März 2020) ist finanzierbar.
  8. Bauliche Modernisierungsmaßnahmen bis zu 20.00 Euro pro Monat
  9. Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau eines Onlineshops, Webauftritt) einmalig bis zu 20.000 Euro.
  10. Marketing- und Werbekosten maximal in der Höhe der entsprechenden Aufwendungen im Jahre 2019.
  11. Lohn- und Berufsschulkosten für Auszubildende
  12. Kosten im Zusammenhang mit der Antragstellung zum Beispiel Beratungsleistungen
  13. Kosten für Software
  14. Handelsrechtliche Abschreibungen
  15. Mietkosten und Pachten, betrieblich genutzter Immobilien, Fahrzeuge und Maschinen

Darüber hinaus gibt es Zusatzregelungen für die Reisebranche, die Kultur- und Veranstaltungsbranche, den stationären Einzelhandel und Unternehmen der pyrotechnischen Industrie.

Für alle betroffenen Unternehmen könnte diese Förderung eine echte Chance für einen Restart sein.

Quelle und weiter Infos unter ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Sören ist Geschäftsführer von New Communication. Der studierte Betriebswirt ist immer auf der Jagd nach neuen Herausforderungen. Wenn er die in der Gegenwart nicht findet, sucht er sie in der Zukunft – in Form von Trends, die die Marketing-Welt bewegen. Und weil Zeitreisen für Sören nicht genügen, überrascht er im Anschluss die gesamte Belegschaft mit Stunt-Training. Ehrensache, dass wir auch dort für ihn durchs Feuer gehen.

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