Über 40 nationale und europäische Gesetze und Verordnungen sowie etwa 35 Verhaltenskodizes regeln den PR-Alltag. Die Kommunikationsbranche entwickelt sich immer schneller weiter. Neue Rechtsprechungen werden notwendig. Auch in diesem Jahr setzten viele Urteile neue Richtlinien. Hier den Überblick zu bewahren ist nicht leicht, gehört aber zum Handwerkszeug professioneller PR-Arbeit.

Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit dient dem langfristigen Aufbau eines positiven Images. Durch Rechtsverletzungen kann dieses oft schwer beschädigt werden. Laut einer aktuellen Studie der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG) hat die Zahl der rechtlichen Auseinandersetzungen in PR-relevanten Bereichen in den letzten Jahren stark zugenommen. Nicht nur der Gesetzgeber achtet auf ihre Einhaltung. Auch und gerade die Wettbewerber haben das Kommunikationsverhalten ihrer Konkurrenten streng im Blick.

5 wichtige Rechtsprechungen für die PR-Praxis

Vorsicht mit gescannten Presseartikeln auf Websites

Sie haben es geschafft. Die Zeitung berichtet über Ihr Unternehmen. Darauf sind Sie so stolz, dass sie schneller beim Scanner sind als man das Wort Urheberrecht sagen kann. Genau dieses aber hindert Sie daran, Presseartikel – und berichten sie noch so positiv – gescannt ins Netz zu stellen. Zeitungsartikel genießen nach § 49 UrhG urheberrechtlichen Schutz. Die Lösung: Sie erfragen bzw. kaufen eine Lizenz zur Nutzung des Artikels oder setzen einen Link zum Online-Artikel der Zeitung. Aus ähnlichen Gründen ist übrigens auch im Umgang mit analogen oder digitalen Pressespiegeln Vorsicht geboten.

Anzeige oder redaktioneller Beitrag?

Super Sache: Ein relevantes Magazin bietet Ihnen an, einen werblichen Beitrag über Ihr Unternehmen im redaktionellen Teil abzudrucken – für einen gewisses Entgelt. Mit dem Zusatz „Anzeige“ sind Sie auf der sicheren Seite. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6.2.2014 ist selbst der Zusatz „sponsored by“ nicht ausreichend. Hintergrund sind die Pressegesetze, die eine klare Kenntlichmachung werblicher Inhalte festlegen.

Kommentare

Ihr Unternehmen ist in die öffentliche Kritik geraten. Auf den Social-Media-Kanälen braut sich ein Shitstorm zusammen. Da könnte ein besänftigender Post, verfasst durch Ihr Alter Ego, nicht schaden. Oder? Bitte Finger weg. Mag Ihnen ein solcher Kommentar auch noch so unter den Nägeln brennen und ach so harmlos erscheinen. Rechtlich gesehen handelt es sich schlichtweg um Irreführung. Gar nicht so selten fliegen solche Fake-Kommentare übrigens auf. Denn ausgeschiedene oder verärgerte Arbeitnehmer werden leicht zu Whistleblowern. Dieses Risiko sollten Sie nicht eingehen.

Vorsicht bei Verlinkungen

Sie haben einen lustigen Beitrag auf einer Website entdeckt. Super, das ist was für Facebook. Bedenken Sie dabei bitte, dass Sie als Linksetzer für rechtsverletzende Aussagen verantwortlich gemacht werden können, die auf der Website eines Dritten stehen. Dies entschied das Landgericht Frankfurt (Az. 3-08 O 46/10).

Persönlichkeitsrechte gehen vor

Herzlichen Glückwunsch! Sie feiern in Ihrem Unternehmen eine Party und laden einige Ihrer Kunden ein. Klar, dass Sie diese stimmungsvollen Momente in Form von Fotos festhalten wollen. Doch Vorsicht! Laut § 23 Abs. I Nr. 3 Kunsturhebergesetz ist es zwar erlaubt, bei öffentlichen Veranstaltungen zu fotografieren – solange eine bestimmte Person nicht im Fokus steht. Bei geschlossenen Veranstaltungen wie Ihrer Firmenfeier gilt diese Regelung nicht.

Ehrenkodex der PR-Branche

Abseits dieser gesetzlichen Regelungen existieren weitere Normen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die PR-Branche hat sie sich als Selbstverpflichtungen auferlegt. Diese Standesregeln beziehen sich auf Wahrhaftigkeit, Loyalität und Rechtschaffenheit in der PR-Praxis. Sanktioniert werden sie durch den Deutschen Rat für Public Relations (DRPR). Auf den ersten Blick eine eher zahnlose Justitia. Dennoch: Eine öffentliche Rüge oder gar Mahnung des DRPR möchte sich kein PR-Spezialist einhandeln.

Der Alltag der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wirft immer wieder knifflige Rechtsfragen auf und konfrontiert ihre Akteure mit berufsethischen Fragen. Dann sind PR-Profis gefragt, die über die Handlungsspielräume Bescheid wissen und Auftraggeber vor falschem Handeln schützen.

Mit einigen wichtigen Rechtsgrundlagen der PR-Arbeit sind Sie nun ausgestattet.

Quellen:

Unverzagt, Alexander, Gips, Claudia (2012): Handbuch PR-Recht, depak Press, Berlin

www.rechtambild.de

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