Blogger sind Influencer. Sie genießen bei ihren Lesern den Ruf, authentisch zu schreiben und glaubwürdig zu berichten. Gerade deswegen sind sie für Unternehmen so interessant. Doch wie bewegen Sie sie dazu, Ihr Produkt wohlwollend darzustellen?
Wie Sie die richtigen Blogger identifizieren, wissen Sie. Dass man einen Food-Blogger nicht unbedingt zum Thema Fotografie ansprechen sollte, ist klar. Auch nicht jeder Blogger ist bereit, solche Partnerschaften einzugehen. Leichter machen es einem da Plattformen wie HashtagLove. Blogger, Instagramer und YouTuber können sich dort registrieren, wenn sie sich für eine Kooperation interessieren. Das Konzept einer solchen Plattform macht es auch Ihrem Unternehmen leicht. Sie stellen Ihre geplante Kampagne vor. Erläutern die Ziele. Und bieten eine Belohnung für den Blogger – von Goodies bis Geld.
Werbung muss erkennbar sein
Sobald Sie eine „entgeltliche Leistung“ für einen Beitrag erbringen, ist dieser nicht mehr redaktionell. Egal ob es ein Goodie gibt oder Geld fließt. Und auch wenn Ihre Leistung an den Blogger mit der Bedingung verknüpft wird, dass er sich positiv über Ihr Produkt äußern muss, verliert der Blogger seine redaktionelle Unabhängigkeit. Generell gilt das Trennungsgebot: Redaktionelle und werbliche Beiträge sind strikt zu trennen. Verbraucher müssen stets erkennen können, dass sie mit Werbung konfrontiert werden, damit sie die dargestellten Angebote kritisch hinterfragen können. Um dies sicherzustellen, ist das Trennungsgebot in gleich mehreren Gesetzen verankert. Unter anderem in § 6 Abs. 1 S. 1 des Telemediengesetzes.
Diffuse Grenzen
Die Grenzen bei solchen Belohnungsmodellen sind schwer zu ziehen. Goodies helfen dem Blogger eher dabei, das Produkt zu testen und sich eine Meinung zu bilden. Eine monetäre Belohnung dagegen wird eher als Werbeentgelt eingeschätzt. Es muss immer ersichtlich sein, dass der Blogger für den Beitrag entlohnt wurde. Das geschieht häufig mit dem Hinweis „sponsored by“. Fehlt dieser Hinweis trotz Bezahlung, kann das Konsequenzen haben. Diese können von einer einfachen Unterlassungsverfügung bis hin zum Bußgeldbescheid gehen. Auch wenn sich die Aufsichtsbehörden nicht melden, können Wettbewerber gegen Sie klagen, bzw. Sie abmahnen. Der Grund: Verschleierung von geschäftlichen Handlungen.
Vor- und Nachteile von Blogger-Werbung
Es mag für Sie nicht erstrebenswert sein, dass ein Blogpost über Ihr Produkt als „sponsored by“ gekennzeichnet ist. Doch einen Vorteil haben Sie: Ihr Unternehmen hat mehr Einfluss auf die Inhalte der Berichterstattung.
Ihre Goodies hingegen können den Blogger zwar positiv stimmen. Kommt er mit Ihrem Produkt aber nicht zurecht, kann er auf einen Beitrag verzichten. Oder, noch schlimmer, die Nachteile Ihres Produkts erwähnen. Der Grund: Blogger achten auf ihren Ruf. Und wer will schon als jemand verschrien sein, der alles unglaublich toll findet, was er zugeschickt bekommt? Dann verliert der Blogger sein teuerstes Gut – seine Authentizität.
Was tun?
Kooperationen mit Bloggern sind längst keine Seltenheit mehr. Die Leser sind bereits für das Thema sensibilisiert und erkennen schnell, wenn sie auf versteckte Produktwerbung stoßen. Sorgen Sie also dafür, dass Ihre Werbung auch als solche erkennbar ist. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.